Contango Steuern in Deutschland
Contango bietet gehebelte Spot-Positionen über Flash-Loans aus Aave/Balancer. Der Nutzer hinterlegt Margin, das Protokoll öffnet eine gehebelte Position auf einem Lending-Markt und schließt sie atomar bei Position-Close.
Steuerliche Behandlung
Die Eröffnung einer Contango-Position ist ein Tausch nach § 23 EStG, der durch ein Darlehen finanziert wird: Die eingesetzte Margin und die geliehenen Token werden zum Marktwert in die Sicherheit getauscht — ein Gewinn oder Verlust auf die hingegebenen Token wird zu diesem Zeitpunkt realisiert, die Sicherheit gilt als neu angeschafft. Die Kreditaufnahme selbst ist keine Einkunft. Beim Schließen wird die Sicherheit nach § 23 EStG veräußert und das Darlehen zurückgezahlt; die Rückzahlung realisiert ein eigenes § 23-Ergebnis (Wert des geliehenen Tokens bei Aufnahme, in Euro zum EZB-Referenzkurs am Tag der Kreditaufnahme, minus Anschaffungskosten der Tilgungs-Token). Der Flash-Loan innerhalb derselben Transaktion ist kein eigenes Steuerereignis. Wichtig: Eröffnung und Schließung müssen sauber erfasst werden, sonst entstehen Phantom-Gewinne durch fehlerhafte Anschaffungskosten-Zuordnung.
Häufige Fehler
- 1. Die Eröffnung als steuerneutral behandeln — sie ist ein darlehensfinanzierter Tausch nach § 23 EStG
- 2. Beim Schließen nur den Netto-Saldo erfassen statt Verkauf der Sicherheit und Darlehensrückzahlung getrennt abzurechnen
- 3. Flash-Loan-Mechanik als Kreditaufnahme mit eigenem Steuerereignis ansetzen
- 4. Bei Liquidationen die internen Aave-Sicherheits-Verrechnungen als getrennte Verlustereignisse erfassen
Häufig gestellte Fragen
Ist die Eröffnung einer Contango-Position steuerpflichtig? +
Was passiert steuerlich beim Schließen einer Contango-Position? +
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