DeFi-Steuerarten in Deutschland

Jede DeFi-Aktivität hat eine eigene steuerliche Behandlung. Hier findest du ausführliche Guides zu den wichtigsten Steuerarten — mit Rechtsgrundlage, Beispielen und häufigen Fehlern.

Airdrops

Airdrops sind kostenlose Token-Verteilungen an Wallet-Inhaber, oft als Belohnung für die Nutzung eines Protokolls. Bekannte Beispiele sind der UNI-Airdrop (Uniswap), der ARB-Airdrop (Arbitrum) und der OP-Airdrop (Optimism).

§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)
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DeFi-Steuern

DeFi (Decentralized Finance) umfasst alle dezentralen Finanzdienstleistungen auf der Blockchain: Swaps, Lending, Staking, Yield Farming, Bridges, Wrapping und mehr. Die steuerliche Behandlung in Deutschland ist komplex, da viele DeFi-Aktivitäten in keiner bestehenden Steuerrichtlinie explizit geregelt sind.

§ 23 EStG (Veräußerungsgeschäfte), § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte), § 20 EStG (Termingeschäfte)
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Krypto Lending

Krypto Lending bezeichnet das Verleihen von Kryptowährungen über DeFi-Protokolle. Nutzer hinterlegen Token als Einlage (Supply) und erhalten dafür Zinsen. Die Zinsen können in Form von wachsenden Guthaben (aTokens, cTokens) oder als separate Token-Rewards ausgezahlt werden.

§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)
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Staking

Staking bezeichnet das Hinterlegen von Kryptowährungen zur Absicherung eines Proof-of-Stake-Netzwerks. Dafür erhalten Staker Rewards. Man unterscheidet zwischen nativem Staking (direkt beim Netzwerk), Liquid Staking (über Protokolle wie Lido) und Delegated Staking.

§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)
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Yield Farming

Yield Farming bezeichnet das Bereitstellen von Liquidität oder Kapital in DeFi-Protokollen, um Erträge in Form von Token-Rewards zu erhalten. Typische Aktivitäten sind LP-Staking in Farms, das Hinterlegen von Token in Vaults und das Compounding von Rewards.

§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte), § 23 EStG (Veräußerungsgeschäfte)
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