Yield

iPOR Steuern in Deutschland

iPOR (Inter Protocol Overnight Rate) ist ein Zins-Derivate- und Yield-Protokoll auf Ethereum. Im Mittelpunkt stehen iPOR Fusion Vaults, die ETH oder Liquid-Staking-Token entgegennehmen und in mehrere zugrundeliegende Renditequellen verteilen. Die Auszahlung erfolgt zweistufig: Anforderung der Auszahlung und spätere Einlösung.

Ethereum

Steuerliche Behandlung

Die Einzahlung in einen iPOR-Fusion-Vault ist eine steuerneutrale Umbuchung — der Vault-Anteil ist ein Anrechtsschein auf die hinterlegten Token. Anschaffungsdatum und Anschaffungswert bleiben erhalten. Die Auszahlung erfolgt zweistufig: Erst wird die Auszahlung angefordert, später tatsächlich vollzogen. Beide Schritte zusammen gelten als Rückgabe des hinterlegten Vermögensgegenstands; die ursprüngliche Anschaffung wandert durchgängig mit. Erfolgt die Auszahlung direkt aus dem internen AMM-Pool des Vaults (z.B. stETH zurück gegen ETH), bleibt der Vorgang ebenfalls eine Rückgabe desselben wirtschaftlichen Vermögensgegenstands, sofern die Wirtschaftsidentität zwischen Einzahlung und Auszahlung gegeben ist. Im Vault akkumulierte Zinserträge werden erst beim Verlassen der Position realisiert — nicht laufend. Belohnungs-Token aus zusätzlichen Anreizprogrammen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG bei Beanspruchung.

Häufige Fehler

  • 1. Fusion-Vault-Einzahlung als steuerpflichtigen Tausch behandeln
  • 2. Den zweistufigen Auszahlungsvorgang (Anforderung und spätere Einlösung) als zwei getrennte Veräußerungen erfassen
  • 3. Direkten AMM-Pool-Exit (z.B. stETH→ETH aus dem Vault) als regulären Tausch werten, obwohl es die Rückgabe des hinterlegten Vermögensgegenstands ist
  • 4. Im Vault akkumulierte Zinserträge laufend als sonstige Einkünfte versteuern statt erst beim Verlassen

Häufig gestellte Fragen

Ist die Einzahlung in einen iPOR-Fusion-Vault steuerpflichtig? +
Nein. Der Vault-Anteil ist ein Anrechtsschein — die Einzahlung ist eine Umbuchung. Die ursprüngliche Anschaffung der eingezahlten Token bleibt erhalten.
Wie wird die zweistufige Auszahlung aus iPOR steuerlich behandelt? +
Anforderung und spätere tatsächliche Auszahlung bilden zusammen einen einzigen wirtschaftlichen Vorgang: die Rückgabe der hinterlegten Token. Anschaffungsdatum und Anschaffungswert bleiben erhalten. Erst eine spätere Veräußerung der ausgezahlten Token löst einen steuerpflichtigen Vorgang nach § 23 EStG aus.

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