Lido Steuern in Deutschland
Lido ist das größte Liquid-Staking-Protokoll für Ethereum. Nutzer hinterlegen ETH und erhalten stETH, das Staking-Rewards durch tägliches Rebasing akkumuliert. stETH kann frei gehandelt und in DeFi eingesetzt werden.
Steuerliche Behandlung
Das Staken von ETH über Lido (ETH gegen stETH) ist ein Tausch nach § 23 EStG zum Marktwert der hingegebenen ETH; stETH wird zu diesem Wert neu angeschafft. Jeder tägliche Zuwachs durch Rebasing ist sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 3 EStG zum jeweiligen Tageskurs und bildet ein eigenes Lot mit eigenem Anschaffungsdatum. Die Rückgabe von stETH gegen ETH über die Lido-Auszahlungsfunktion ist ebenfalls ein Tausch nach § 23 EStG zum Marktwert der erhaltenen ETH — keine steuerneutrale Kapitalrückzahlung. Die Haltefrist der erhaltenen ETH beginnt neu. Der Verkauf oder Tausch von stETH ist eine Veräußerung nach § 23 EStG. Das Wrapping von stETH in wstETH (nicht-rebasende Variante) bleibt eine 1:1-Umbuchung desselben wirtschaftlichen Vermögensgegenstands; die Haltefrist bleibt erhalten. Auch bei Restaking-Plattformen (Mellow, Kelp DAO, ether.fi) ist der Erhalt eines neuen Tokens (rstETH, rsETH, eETH) ein Tausch nach § 23 EStG; Belohnungen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG bei Zufluss.
Häufige Fehler
- 1. ETH→stETH-Staking und die spätere Auszahlung als steuerneutral behandeln — beides ist ein Tausch nach § 23 EStG
- 2. Staking-Rewards durch Rebasing nicht als Einkommen erfassen
- 3. stETH-Verkauf mit falscher Anschaffungsbasis berechnen (Rewards nicht berücksichtigt)
- 4. stETH↔wstETH Wrap als Tausch verbuchen statt als steuerneutrale Umbuchung
Häufig gestellte Fragen
Ist das Staken von ETH über Lido steuerpflichtig? +
Wie werden Lido Staking-Rewards versteuert? +
Ist die Auszahlung von stETH in ETH steuerpflichtig? +
Wie wird das Wrapping von stETH in wstETH behandelt? +
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