Uniswap Steuern in Deutschland
Uniswap ist die größte dezentrale Börse (DEX) auf Ethereum und zahlreichen L2-Chains. Nutzer können Token direkt aus ihrer Wallet tauschen oder als Liquiditätsanbieter Gebühren verdienen.
Steuerliche Behandlung
Token-Swaps auf Uniswap sind Veräußerungen nach § 23 EStG. Jeder Swap löst eine FIFO-Berechnung aus: Der getauschte Token wird zum Veräußerungserlös bewertet, die Anschaffungskosten stammen aus dem ältesten verfügbaren Lot. Nach einer Haltefrist von über einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. LP-Einzahlungen werden als steuerneutraler Tausch behandelt — kein steuerpflichtiger Vorgang. Eingesammelte Trading-Gebühren aus LP-Positionen können als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG eingestuft werden.
Häufige Fehler
- 1. LP-Einzahlungen als steuerpflichtigen Verkauf behandeln — erzeugt Phantom-Gewinne
- 2. Uniswap V3 NFT-Positionen nicht korrekt als LP-Anrechtsschein erkennen
- 3. Fee-Einnahmen aus LP-Positionen komplett ignorieren
- 4. Multi-Chain-Swaps (z.B. Arbitrum vs. Ethereum) nicht getrennt erfassen
Häufig gestellte Fragen
Sind Uniswap Swaps in Deutschland steuerpflichtig? +
Ist eine Uniswap LP-Einzahlung steuerpflichtig? +
Wie werden Uniswap V3 NFT-Positionen steuerlich behandelt? +
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