Airdrops — Steuern in Deutschland
Airdrops sind kostenlose Token-Verteilungen an Wallet-Inhaber, oft als Belohnung für die Nutzung eines Protokolls. Bekannte Beispiele sind der UNI-Airdrop (Uniswap), der ARB-Airdrop (Arbitrum) und der OP-Airdrop (Optimism).
Rechtsgrundlage
§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)
Steuerliche Behandlung
Airdrops sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und im Zeitpunkt des Zuflusses (wenn die Token in deiner Wallet verfügbar sind) zum Marktwert steuerpflichtig. Die Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung entsprechen diesem Marktwert. Spam-Airdrops (unaufgeforderte, wertlose Token) sollten als solche gekennzeichnet und nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden.
Praktische Beispiele
- 1. UNI-Airdrop: 400 UNI für Uniswap-Nutzer (Sep 2020)
- 2. ARB-Airdrop: Arbitrum Governance Token (Mär 2023)
- 3. OP-Airdrop: Optimism Governance Token (Mai 2022)
- 4. JUP-Airdrop: Jupiter DEX-Aggregator auf Solana (Jan 2024)
Häufig gestellte Fragen
Sind Airdrops in Deutschland steuerpflichtig? +
Wie gehe ich mit Spam-Airdrops um? +
Ab wann beginnt die Haltefrist bei Airdrops? +
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