Airdrops — Steuern in Deutschland

Airdrops sind kostenlose Token-Verteilungen an Wallet-Inhaber, oft als Belohnung für die Nutzung eines Protokolls. Bekannte Beispiele sind der UNI-Airdrop (Uniswap), der ARB-Airdrop (Arbitrum) und der OP-Airdrop (Optimism).

Rechtsgrundlage

§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)

Steuerliche Behandlung

Airdrops sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und im Zeitpunkt des Zuflusses (wenn die Token in deiner Wallet verfügbar sind) zum Marktwert steuerpflichtig. Die Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung entsprechen diesem Marktwert. Spam-Airdrops (unaufgeforderte, wertlose Token) sollten als solche gekennzeichnet und nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden.

Praktische Beispiele

  • 1. UNI-Airdrop: 400 UNI für Uniswap-Nutzer (Sep 2020)
  • 2. ARB-Airdrop: Arbitrum Governance Token (Mär 2023)
  • 3. OP-Airdrop: Optimism Governance Token (Mai 2022)
  • 4. JUP-Airdrop: Jupiter DEX-Aggregator auf Solana (Jan 2024)

Häufig gestellte Fragen

Sind Airdrops in Deutschland steuerpflichtig? +
Ja. Airdrops sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses ist steuerpflichtig. Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr für alle sonstigen Einkünfte zusammen.
Wie gehe ich mit Spam-Airdrops um? +
Spam-Airdrops (wertlose Token, die unaufgefordert in deiner Wallet erscheinen) sollten als Spam markiert und nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Crypto-Café Tax erkennt Spam-Airdrops automatisch und filtert sie aus.
Ab wann beginnt die Haltefrist bei Airdrops? +
Die 1-Jahres-Haltefrist für Airdrops beginnt zum Zeitpunkt des Zuflusses (wenn die Token in deiner Wallet verfügbar sind). Nach Ablauf der Frist ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

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