Perps

GMX Steuern in Deutschland

GMX ist eine dezentrale Perpetuals-Börse mit GLP-Liquiditätspool als Gegenpartei. GLP-Holder erhalten Trading-Gebühren und ETH/AVAX-Erträge; Trader können bis zu 50x gehebelte Long/Short-Positionen auf BTC, ETH, LINK und UNI eröffnen.

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Steuerliche Behandlung

GMX-Perp-Positionen werden als Termingeschäfte nach § 20 EStG behandelt. Realisierte Gewinne und Verluste fließen in den Termingeschäft-Topf mit 20.000-Euro-Verlustbegrenzung. GLP-Holder hingegen werden anders behandelt: Die GLP-Position selbst ist ein § 23-Asset. Die ausgeschütteten ETH/AVAX-Trading-Gebühren sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum FMV bei Beanspruchung. Liquidationen werden als realisierte Veräußerung erfasst.

Häufige Fehler

  • 1. Perp-PnL und GLP-Erträge in derselben Steuer-Kategorie vermischen
  • 2. GLP-Bestand als bloßer Anrechtsschein behandeln und die Erträge (ETH/AVAX-Belohnungen) übersehen
  • 3. esGMX-Vesting-Erträge erst bei Verkauf statt bei Vesting-Beginn ansetzen

Häufig gestellte Fragen

Werden GLP-Erträge als Einkommen versteuert? +
Ja. Die ETH- bzw. AVAX-Belohnungen aus dem GLP-Pool sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Zeitpunkt der Beanspruchung.
Sind GMX-Perps und GLP-Position dieselbe Steuer-Kategorie? +
Nein. Perps sind Termingeschäfte (§ 20 EStG), GLP ist ein normales § 23-Asset. Die beiden Verlustverrechnungstöpfe sind getrennt.

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