Perps

Hyperliquid Steuern in Deutschland

Hyperliquid ist ein dezentrales Perpetuals- und Spot-Handelssystem mit eigener Hochleistungs-Chain. Bietet sehr niedrige Latenz und tiefe Liquidität für gehebelte Perp-Positionen, plus zusätzliches Spot-Trading auf der Hyperliquid-Chain.

Hyperliquid Chain Arbitrum

Steuerliche Behandlung

Hyperliquid trennt Perp- und Spot-Aktivitäten klar: Perps sind Termingeschäfte nach § 20 EStG mit eigenem Verlustverrechnungstopf (20.000-Euro-Begrenzung pro Jahr), Spot-Handel folgt den regulären § 23 EStG-Regeln nach FIFO. Funding-Payments werden als Teil des Termingeschäft-Ergebnisses berücksichtigt. Eine korrekte Erfassung erfordert die saubere Trennung beider Pools — sonst landen Termingeschäft-Ergebnisse fälschlich im § 23-Topf oder umgekehrt.

Häufige Fehler

  • 1. Perp-PnL mit Spot-Veräußerungsgewinnen vermengen statt nach § 20 und § 23 EStG zu trennen
  • 2. Funding-Payments als getrennte Einkünfte erfassen statt sie ins Termingeschäft-Ergebnis einzubeziehen
  • 3. Spot-Trades auf Hyperliquid-Chain mit Perp-Positionen verwechseln

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Hyperliquid-Perp-Gewinne in Deutschland versteuert? +
Als Termingeschäfte nach § 20 EStG, getrennt vom Spot-Handel. Die jährliche Verlustverrechnung mit anderen Perp- oder Options-Verlusten ist auf 20.000 Euro begrenzt.
Sind Hyperliquid-Spot-Trades dasselbe wie Perp-Trades? +
Nein. Spot-Trades fallen unter die regulären FIFO-Regeln nach § 23 EStG; Perps unter § 20 EStG. Die beiden Töpfe sind steuerlich getrennt.

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