Staking — Steuern in Deutschland

Staking bezeichnet das Hinterlegen von Kryptowährungen zur Absicherung eines Proof-of-Stake-Netzwerks. Dafür erhalten Staker Rewards. Man unterscheidet zwischen nativem Staking (direkt beim Netzwerk), Liquid Staking (über Protokolle wie Lido) und Delegated Staking.

Rechtsgrundlage

§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)

Steuerliche Behandlung

Staking-Rewards sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Laut BMF-Schreiben vom 10.05.2022 sind Staking-Rewards im Zeitpunkt des Zuflusses zum Marktwert steuerpflichtig. Die 1-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG verlängert sich durch Staking NICHT (Klarstellung BMF 2022). Liquid-Staking-Token (stETH, rETH) gelten als Anrechtsscheine — das Staken selbst ist steuerneutral.

Praktische Beispiele

  • 1. ETH nativ staken → ETH-Rewards erhalten
  • 2. ETH über Lido staken → stETH (Rebasing-Rewards)
  • 3. ETH über Rocket Pool staken → rETH (Wechselkurs-Rewards)
  • 4. SOL an Validator delegieren → SOL-Rewards

Häufig gestellte Fragen

Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre? +
Nein. Das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 hat klargestellt, dass Staking die 1-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG NICHT verlängert. Die ursprüngliche Befürchtung einer 10-Jahres-Frist ist damit vom Tisch.
Wie werden Staking-Rewards besteuert? +
Staking-Rewards sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind im Zuflusszeitpunkt zum Marktwert in Euro steuerpflichtig. Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr für alle sonstigen Einkünfte.
Ist Liquid Staking (z.B. Lido stETH) steuerlich anders als natives Staking? +
Das Staken selbst ist in beiden Fällen steuerneutral. Der Unterschied liegt in der Erfassung der Rewards: Bei stETH (Rebasing) wächst dein Bestand täglich — jeder Zuwachs ist ein steuerpflichtiger Zufluss. Bei rETH steigt der Wechselkurs, der Zufluss wird erst bei Veräußerung realisiert.

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