Aave Steuern in Deutschland
Aave ist das führende dezentrale Lending-Protokoll. Nutzer können Kryptowährungen verleihen (Supply) und dafür Zinsen erhalten, oder Kredite aufnehmen (Borrow) mit Krypto als Sicherheit.
Steuerliche Behandlung
Das Einzahlen (Supply) in Aave ist ein steuerneutraler Vorgang — die Token werden als Sicherheit hinterlegt, nicht veräußert. Die Anschaffungskosten bleiben erhalten. Erhaltene Zinsen (aToken-Wachstum) sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Das Aufnehmen eines Kredits (Borrow) ist keine Veräußerung und daher steuerfrei. Die Rückzahlung des Kredits ist ebenfalls steuerneutral. Bei Auszahlung kann Aave wirtschaftlich gleichwertige Token zurückgeben, etwa wstETH statt der ursprünglich hinterlegten ETH — solange Asset-Klasse und Marktwert deckungsgleich sind, gilt dies als Rückgabe desselben Vermögensgegenstands; Haltefrist und Anschaffungswert bleiben erhalten. Aave-Reward-Tokens (z.B. stkAAVE) gehören in die Lending-Anschaffung und sind keine separaten sonstigen Einkünfte, bis sie tatsächlich verkauft werden.
Häufige Fehler
- 1. aToken-Erhalt beim Supply als steuerpflichtigen Tausch werten — ist steuerneutral
- 2. Borrowing als Veräußerung behandeln — Darlehen sind keine Veräußerung
- 3. Zinserträge aus Lending komplett vergessen
- 4. V2-zu-V3-Migration als Veräußerung und Neuanschaffung erfassen
- 5. Rückgabe in einem wirtschaftlich gleichwertigen Token (z.B. wstETH statt ETH) als Tausch werten und damit die Haltefrist neu starten
Häufig gestellte Fragen
Ist das Einzahlen in Aave steuerpflichtig? +
Wie werden Aave-Zinsen in Deutschland versteuert? +
Ist ein Aave-Kredit steuerpflichtig? +
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