Lending
Aave Steuern in Deutschland
Aave ist das führende dezentrale Lending-Protokoll. Nutzer können Kryptowährungen verleihen (Supply) und dafür Zinsen erhalten, oder Kredite aufnehmen (Borrow) mit Krypto als Sicherheit.
Ethereum Arbitrum Optimism Base Polygon Avalanche
Steuerliche Behandlung
Das Einzahlen (Supply) in Aave ist ein steuerneutraler Vorgang — die Token werden als Sicherheit hinterlegt, nicht veräußert. Die Kostenbasis bleibt erhalten. Erhaltene Zinsen (aToken-Wachstum) sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Das Aufnehmen eines Kredits (Borrow) ist keine Veräußerung und daher steuerfrei. Die Rückzahlung des Kredits ist ebenfalls steuerneutral.
Häufige Fehler
- 1. aToken-Erhalt beim Supply als steuerpflichtigen Tausch werten — ist steuerneutral
- 2. Borrowing als Veräußerung behandeln — Darlehen sind keine Veräußerung
- 3. Zinserträge aus Lending komplett vergessen
- 4. V2-zu-V3-Migration als Veräußerung und Neuanschaffung erfassen
Häufig gestellte Fragen
Ist das Einzahlen in Aave steuerpflichtig? +
Nein. Das Einzahlen (Supply) von Token in Aave ist steuerlich neutral. Du erhältst aTokens als Anrechtsschein, aber die Kostenbasis deiner ursprünglichen Token bleibt erhalten. Es entsteht kein steuerpflichtiger Vorgang.
Wie werden Aave-Zinsen in Deutschland versteuert? +
Zinserträge aus Aave Lending (erkennbar am Wachstum der aTokens) werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Sie sind im Zuflusszeitpunkt zum Marktwert steuerpflichtig. Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr für alle sonstigen Einkünfte.
Ist ein Aave-Kredit steuerpflichtig? +
Nein. Das Aufnehmen eines Kredits auf Aave (Borrow) ist keine Veräußerung und daher nicht steuerpflichtig. Auch die Rückzahlung des Kredits löst keinen steuerbaren Vorgang aus. Erst wenn die als Sicherheit hinterlegten Token liquidiert werden, kann ein steuerpflichtiger Vorgang entstehen.
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