Lending

Compound Steuern in Deutschland

Compound ist eines der ältesten DeFi-Lending-Protokolle. Nutzer können Kryptowährungen verleihen und dafür Zinsen in Form von cToken-Wertsteigerung erhalten. Compound V3 (Comet) vereinfacht das Modell mit einem einzelnen Basiswert pro Markt.

Ethereum Arbitrum Base Polygon

Steuerliche Behandlung

Das Einzahlen in Compound ist steuerneutral — cTokens sind Anrechtsscheine auf die hinterlegten Token. Zinserträge (erkennbar am steigenden Umtauschkurs der cTokens) sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Borrowing ist keine Veräußerung. COMP-Token-Rewards aus dem Protokoll sind ebenfalls sonstige Einkünfte.

Häufige Fehler

  • 1. cToken-Erhalt als steuerpflichtigen Tausch behandeln
  • 2. Zinserträge erst beim Withdraw statt kontinuierlich erfassen
  • 3. COMP-Rewards vergessen

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Compound-Zinsen in Deutschland versteuert? +
Zinserträge aus Compound Lending werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Bei Compound V2 wachsen die cTokens im Wert — dieser Zuwachs ist steuerpflichtig. Bei Compound V3 werden Zinsen direkt im Basiswert gutgeschrieben.

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