Lending
Compound Steuern in Deutschland
Compound ist eines der ältesten DeFi-Lending-Protokolle. Nutzer können Kryptowährungen verleihen und dafür Zinsen in Form von cToken-Wertsteigerung erhalten. Compound V3 (Comet) vereinfacht das Modell mit einem einzelnen Basiswert pro Markt.
Ethereum Arbitrum Base Polygon
Steuerliche Behandlung
Das Einzahlen in Compound ist steuerneutral — cTokens sind Anrechtsscheine auf die hinterlegten Token. Zinserträge (erkennbar am steigenden Umtauschkurs der cTokens) sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Borrowing ist keine Veräußerung. COMP-Token-Rewards aus dem Protokoll sind ebenfalls sonstige Einkünfte.
Häufige Fehler
- 1. cToken-Erhalt als steuerpflichtigen Tausch behandeln
- 2. Zinserträge erst beim Withdraw statt kontinuierlich erfassen
- 3. COMP-Rewards vergessen
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Compound-Zinsen in Deutschland versteuert? +
Zinserträge aus Compound Lending werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Bei Compound V2 wachsen die cTokens im Wert — dieser Zuwachs ist steuerpflichtig. Bei Compound V3 werden Zinsen direkt im Basiswert gutgeschrieben.
Compound in deinem Portfolio?
Wir erfassen Compound-Transaktionen automatisch und berechnen deine Steuern korrekt nach FIFO. Kein manuelles Zuordnen, keine Phantom-Gewinne.
Kostenlos beraten lassen →