Benqi Steuern in Deutschland
Benqi ist das größte Lending-Protokoll auf Avalanche, gleichzeitig führender Liquid-Staking-Anbieter mit sAVAX. qiTokens repräsentieren Lender-Anteile, sAVAX repräsentiert gestaktes AVAX mit Auto-Compounding der Validator-Belohnungen.
Steuerliche Behandlung
Ein- und Auszahlung beim qiToken-Lending sind steuerneutral (Verwahrung). Was du beim Abzug über die eingezahlte Menge hinaus zurückerhältst (Zinsen), ist sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 3 EStG; QI-/AVAX-Belohnungen bei Zufluss. Die Kreditaufnahme ist keine Einkunft; die Rückzahlung realisiert einen Gewinn oder Verlust nach § 23 EStG (Wert des geliehenen Tokens bei Aufnahme, in Euro zum EZB-Referenzkurs am Tag der Kreditaufnahme, minus Kosten der Tilgungs-Token). AVAX→sAVAX ist ein Tausch nach § 23 EStG: AVAX gilt zum Marktwert als veräußert, sAVAX als neu angeschafft — die Haltefrist beginnt neu. Auch die Rückgabe sAVAX→AVAX ist ein Tausch, bewertet zum Marktwert der erhaltenen AVAX; der aufgelaufene Wertzuwachs aus Validator-Belohnungen wird dabei als § 23-Ergebnis realisiert.
Häufige Fehler
- 1. AVAX→sAVAX als steuerneutrale Umbuchung behandeln — es ist ein Tausch mit neuer Haltefrist
- 2. qiToken-Wrapping als getrennten Vermögenswert versteuern
- 3. Validator-Belohnungen aus sAVAX laufend erfassen — der Wertzuwachs wird bei der Rückgabe als § 23-Ergebnis realisiert
- 4. Das realisierte § 23-Ergebnis bei der Kreditrückzahlung übersehen
Häufig gestellte Fragen
Bleibt meine AVAX-Haltefrist erhalten, wenn ich auf sAVAX umsteige? +
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