Lending

Euler Steuern in Deutschland

Euler ist ein Lending-Markt mit erweiterten Risiko-Tier-Modellen und permissionless Asset-Listings. Nach dem 2023er Hack als Euler V2 mit verbessertem Sicherheitsmodell relauncht.

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Steuerliche Behandlung

Wie bei anderen Lending-Protokollen sind Einzahlungen steuerneutral und Zinsen sonstige Einkünfte bei Beanspruchung. Wichtig: Beim Wrappen und Entwrappen von eToken-Sicherheiten bleibt die Haltefrist nach § 23 EStG erhalten — der eToken ist wirtschaftlich derselbe Vermögensgegenstand wie der zugrundeliegende. Eine spätere Veräußerung berücksichtigt daher die ursprüngliche Anschaffung.

Häufige Fehler

  • 1. eToken-Wrapping als Tausch behandeln und damit Haltefrist resetten
  • 2. Hack-bedingte Wertverluste aus 2023 als laufenden § 23-Verlust ansetzen statt als Totalverlust

Häufig gestellte Fragen

Bleibt meine Haltefrist erhalten, wenn ich Token in Euler einzahle und später wieder abhebe? +
Ja. Lending-Receipts wie eToken sind keine neue Anschaffung — die ursprüngliche Anschaffung der zugrundeliegenden Token zählt für die Haltefrist nach § 23 EStG weiter.

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