Euler Steuern in Deutschland
Euler ist ein Lending-Markt mit erweiterten Risiko-Tier-Modellen und permissionless Asset-Listings. Nach dem 2023er Hack als Euler V2 mit verbessertem Sicherheitsmodell relauncht.
Steuerliche Behandlung
Wie bei anderen Lending-Protokollen sind Einzahlungen steuerneutral und Zinsen sonstige Einkünfte bei Beanspruchung. Wichtig: Beim Wrappen und Entwrappen von eToken-Sicherheiten bleibt die Haltefrist nach § 23 EStG erhalten — der eToken ist wirtschaftlich derselbe Vermögensgegenstand wie der zugrundeliegende. Eine spätere Veräußerung berücksichtigt daher die ursprüngliche Anschaffung. EUL-Vesting über rEUL (sechsmonatige lineare Freischaltung) gilt nicht als Veräußerung: rEUL und EUL sind wirtschaftlich identisch im 1:1-Verhältnis, sodass Anschaffungsdatum und Anschaffungswert über die Vesting-Phase erhalten bleiben. Steuerpflichtig wird erst der spätere Verkauf des entsperrten EUL.
Häufige Fehler
- 1. eToken-Wrapping als Tausch behandeln und damit Haltefrist resetten
- 2. rEUL→EUL Vesting-Freischaltung als steuerpflichtigen Tausch verbuchen und damit die Haltefrist auf den Tag des Unlocks resetten
- 3. Hack-bedingte Wertverluste aus 2023 als laufenden § 23-Verlust ansetzen statt als Totalverlust
Häufig gestellte Fragen
Bleibt meine Haltefrist erhalten, wenn ich Token in Euler einzahle und später wieder abhebe? +
Wie wird die rEUL→EUL Vesting-Freischaltung versteuert? +
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