MakerDAO Steuern in Deutschland
MakerDAO (jetzt Sky) ist das Protokoll hinter dem Stablecoin DAI. Nutzer können Kryptowährungen als Sicherheit hinterlegen (Vaults) und dafür DAI leihen. Die Stability Fee ist der Zinssatz für geliehene DAI.
Steuerliche Behandlung
Das Eröffnen eines Maker Vaults und Hinterlegen von Sicherheiten ist steuerneutral. Das Erzeugen (Minten) von DAI ist ein Darlehen — keine Einkunft und keine Veräußerung. Das Zurückerhalten der Sicherheit ist steuerneutral. Die Rückzahlung der DAI realisiert jedoch ein Ergebnis nach § 23 EStG: Gewinn oder Verlust = Wert der geliehenen DAI bei Aufnahme minus Anschaffungskosten der zur Rückzahlung verwendeten DAI. Auch bei einem Stablecoin entsteht durch die EUR-Umrechnung an unterschiedlichen Tagen in der Regel ein kleines Ergebnis. Steuerpflichtige Vorgänge sind also die Rückzahlung und eine Liquidation der Sicherheit (Veräußerung zum Liquidationswert).
Häufige Fehler
- 1. DAI-Minting als Einkommen oder Veräußerung behandeln
- 2. Die Rückzahlung der DAI als steuerneutral behandeln — sie realisiert ein Ergebnis nach § 23 EStG, auch durch die EUR-Umrechnung
- 3. Stability Fees ohne Prüfung als Werbungskosten ansetzen — der Abzug als Werbungskosten nach § 22 Nr. 3 EStG ist eine Auslegungsfrage und wird nur auf ausdrücklichen Wunsch angewendet
- 4. Vault-Liquidation nicht als steuerpflichtige Veräußerung erfassen
Häufig gestellte Fragen
Ist das Erzeugen von DAI auf MakerDAO steuerpflichtig? +
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