Lending

Silo Finance Steuern in Deutschland

Silo Finance ist ein permissionless Lending-Protokoll mit isolierten Märkten — jedes Asset hat seinen eigenen Risiko-Topf, sodass riskante Token nicht das gesamte Lending-Protokoll gefährden. Receipt-Tokens (sToken) repräsentieren Lender-Anteile.

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Steuerliche Behandlung

sToken-Lending-Einzahlungen sind Verwahrung und steuerneutral; die ursprüngliche Anschaffung und Haltefrist nach § 23 EStG der hinterlegten Token bleiben erhalten. Zinsen (der Mehrbetrag gegenüber der eingezahlten Menge) sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Zeitpunkt des Abzugs. Die Kreditaufnahme selbst ist keine Einkunft. Die Rückzahlung realisiert jedoch ein Ergebnis nach § 23 EStG (wie bei einem Leerverkauf): Gewinn oder Verlust = Wert der geliehenen Token bei Aufnahme minus Anschaffungskosten der zur Rückzahlung verwendeten Token. Bei Stablecoin-Krediten kann allein durch die EUR-Umrechnung an unterschiedlichen Tagen ein Ergebnis entstehen. Liquidationen werden als realisierte Veräußerung der Sicherheit zum Liquidationspreis behandelt.

Häufige Fehler

  • 1. sToken-Einzahlung als Tausch behandeln und damit die Haltefrist resetten
  • 2. Die Kreditrückzahlung als steuerneutral behandeln — sie realisiert ein Ergebnis nach § 23 EStG
  • 3. Bei isolierten Märkten die separat zu führenden Anschaffungskosten pro Markt vermischen

Häufig gestellte Fragen

Bleibt die Haltefrist erhalten, wenn ich Token in Silo einzahle? +
Ja. Die Einzahlung gegen sTokens ist eine Verwahrung — die ursprüngliche Anschaffung der zugrundeliegenden Token zählt für die Spekulationsfrist nach § 23 EStG weiter. Zinsen sind beim Abzug sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

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