ether.fi Steuern in Deutschland
ether.fi ist eine führende Liquid-Restaking-Plattform auf Ethereum. Nutzer staken ETH und erhalten eETH (rebasend) oder weETH (nicht-rebasend), die zusätzlich zu Standard-Staking-Erträgen auch Restaking-Belohnungen aus EigenLayer und Symbiotic akkumulieren. ETHFI-Token werden als zusätzlicher Anreiz ausgeschüttet.
Steuerliche Behandlung
Das Einzahlen von ETH bei ether.fi ist eine steuerneutrale Einlage — eETH ist ein Anrechtsschein auf die hinterlegten ETH inklusive aller anfallenden Erträge. Staking-Erträge (am wachsenden eETH-Bestand erkennbar) sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Marktwert am Tag des Zuflusses. Das Wrapping von eETH in weETH ist eine 1:1-Umbuchung desselben Vermögensgegenstands; die Haltefrist bleibt erhalten. ETHFI-Token-Belohnungen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG bei Beanspruchung. Bei der Auszahlung läuft der Vorgang zweistufig: Zuerst wird die Auszahlung angefordert, später ausgezahlt — beide Schritte zusammen gelten als Rückgabe des hinterlegten Vermögensgegenstands; die Haltefrist der ursprünglichen ETH bleibt durchgängig erhalten. Wird in einem wirtschaftlich gleichwertigen Token ausgezahlt (z.B. WETH statt ETH), gilt dies ebenfalls als Rückgabe desselben Vermögensgegenstands.
Häufige Fehler
- 1. eETH-Erhalt beim Staken als steuerpflichtigen Tausch werten
- 2. eETH↔weETH Wrap als Veräußerung verbuchen statt als 1:1-Umbuchung
- 3. Den zweistufigen Auszahlungsvorgang (Anforderung und spätere Auszahlung) als zwei getrennte Veräußerungen erfassen
- 4. ETHFI-Token-Belohnungen erst beim Verkauf statt bei Beanspruchung versteuern
- 5. Rebasing-Erträge des eETH komplett übersehen
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Auszahlung von ETH aus ether.fi steuerlich behandelt? +
Sind ETHFI-Token-Belohnungen steuerpflichtig? +
Bleibt meine Haltefrist erhalten, wenn ich eETH in weETH umwandle? +
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