GammaSwap Steuern in Deutschland
GammaSwap ist eine Plattform für tokenisierte Perpetual Options auf nahezu beliebige Vermögenswerte. Liquiditätsanbieter (LPs) stellen Sicherheiten in GS-Vaults bereit; Käufer von Long-Gamma-Positionen leihen sich davon Liquidität gegen eine laufende Prämie. Zusätzlich gibt es ein Belohnungssystem mit GS-Token und einer Vesting-Komponente (vpGS↔sGSlp).
Steuerliche Behandlung
Die Einzahlung in einen GammaSwap-Vault als Liquiditätsanbieter ist ein Tausch nach § 23 EStG: Die eingezahlten Token gelten zum Marktwert als veräußert, der Vault-Anteil (z. B. GV-D, GV-V1, GV-W) als neu angeschafft — die Haltefrist beginnt neu. Auch die Auszahlung (Vault-Unwind durch Claim) ist ein Tausch, bewertet zum Marktwert der erhaltenen Token; die während der Laufzeit angesammelten Prämien sind darin enthalten und werden nicht laufend gesondert versteuert. Belohnungs-Token von GammaSwap (z. B. esGS) werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Marktwert am Tag der Beanspruchung versteuert. Die Vesting-Freischaltung von vpGS in sGSlp ist eine 1:1-Umbuchung wirtschaftlich gleichwertiger Token; die Haltefrist bleibt erhalten.
Häufige Fehler
- 1. GammaSwap-Vault-Einzahlung als steuerneutrale Umbuchung behandeln — sie ist ein Tausch mit neuer Haltefrist
- 2. Den Vault-Unwind als steuerneutrale Rückgabe behandeln — er ist ein Tausch nach § 23 EStG zum Marktwert der erhaltenen Token
- 3. Prämien laufend als sonstige Einkünfte versteuern statt als Teil des Ergebnisses beim Verlassen der Vault-Position
- 4. vpGS→sGSlp Vesting-Freischaltung als steuerpflichtigen Tausch verbuchen
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Einzahlungen als Liquiditätsanbieter bei GammaSwap behandelt? +
Wie wird die Vesting-Freischaltung von vpGS in sGSlp versteuert? +
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