Krypto Lending — Steuern in Deutschland
Krypto Lending bezeichnet das Verleihen von Kryptowährungen über DeFi-Protokolle. Nutzer hinterlegen Token als Einlage (Supply) und erhalten dafür Zinsen. Die Zinsen können in Form von wachsenden Guthaben (aTokens, cTokens) oder als separate Token-Rewards ausgezahlt werden.
Rechtsgrundlage
§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)
Steuerliche Behandlung
Das Einzahlen (Supply) in Lending-Protokolle ist steuerneutral — die Token werden als Einlage behandelt, nicht veräußert. Erhaltene Zinsen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Das Aufnehmen eines Kredits (Borrow) ist keine Veräußerung. Die Rückzahlung ist steuerneutral. Erst bei Liquidation der Sicherheit entsteht ein steuerpflichtiger Vorgang.
Praktische Beispiele
- 1. ETH in Aave einzahlen → Zinsen als aETH-Wachstum
- 2. USDC in Compound einzahlen → Zinsen als cUSDC-Wertsteigerung
- 3. DAI auf Morpho einzahlen → optimierte Zinsen
Häufig gestellte Fragen
Ist das Einzahlen in ein DeFi-Lending-Protokoll steuerpflichtig? +
Muss ich Zinsen aus DeFi-Lending versteuern? +
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