Krypto Lending — Steuern in Deutschland

Krypto Lending bezeichnet das Verleihen von Kryptowährungen über DeFi-Protokolle. Nutzer hinterlegen Token als Einlage (Supply) und erhalten dafür Zinsen. Die Zinsen können in Form von wachsenden Guthaben (aTokens, cTokens) oder als separate Token-Rewards ausgezahlt werden.

Rechtsgrundlage

§ 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte)

Steuerliche Behandlung

Das Einzahlen (Supply) in Lending-Protokolle ist steuerneutral — die Token werden als Einlage behandelt, nicht veräußert. Erhaltene Zinsen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Das Aufnehmen eines Kredits (Borrow) ist keine Veräußerung. Die Rückzahlung ist steuerneutral. Erst bei Liquidation der Sicherheit entsteht ein steuerpflichtiger Vorgang.

Praktische Beispiele

  • 1. ETH in Aave einzahlen → Zinsen als aETH-Wachstum
  • 2. USDC in Compound einzahlen → Zinsen als cUSDC-Wertsteigerung
  • 3. DAI auf Morpho einzahlen → optimierte Zinsen

Häufig gestellte Fragen

Ist das Einzahlen in ein DeFi-Lending-Protokoll steuerpflichtig? +
Nein. Das Einzahlen von Token in Lending-Protokolle wie Aave oder Compound ist steuerlich neutral. Die Token werden als Einlage behandelt — du erhältst einen Anrechtsschein (aToken, cToken), aber die Kostenbasis bleibt erhalten.
Muss ich Zinsen aus DeFi-Lending versteuern? +
Ja. Zinserträge aus DeFi-Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind im Zuflusszeitpunkt zum Marktwert steuerpflichtig. Die Freigrenze beträgt 256 Euro pro Jahr.

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