Thema: § 22 Nr. 3 EStG
4 Beiträge zum Thema „§ 22 Nr. 3 EStG".
Lido-Auszahlung versteuern: warum die Unstaking-Queue keine Veräußerung ist
Wer stETH über die Lido-Queue zurück in ETH tauscht, veräußert nichts: Die Auszahlung ist eine Kapitalrückzahlung mit erhaltener Haltefrist — mit EUR-Beispiel.
Restaking (EigenLayer, Symbiotic) in der deutschen Steuer
Liquid Restaking (ether.fi, Mellow, Kelp DAO, Karak) in Deutschland korrekt versteuern: Queue-Claim-Zyklen, LST-Äquivalenz, ETHFI/KEP-Belohnungen — mit EUR-Beispiel.
DeFi-Steuern in Deutschland 2026: Der vollständige Leitfaden
Yield Farming, Lending, LP-Positionen und Bridges in Deutschland korrekt versteuern: FIFO, Haltefrist, Freigrenzen, BMF — mit Rechenbeispielen.
Phantom-Gewinne in Lending-Protokollen vermeiden (Aave, Compound, Morpho)
Wer aToken oder cToken als getrennten Vermögenswert versteuert, produziert Phantom-Gewinne. So bleibt deine Anschaffung durch Lending-Zyklen erhalten.