Thema: § 23 EStG

7 Beiträge zum Thema „§ 23 EStG".

Hyperliquid Perps in der Steuer: § 20 EStG und das Ende des 20.000-€-Deckels

Hyperliquid-Perps sind Termingeschäfte nach § 20 EStG mit eigenem Verlusttopf. Seit dem JStG 2024 gilt kein 20.000-€-Deckel mehr — mit EUR-Rechenbeispiel.

Lido-Auszahlung versteuern: Was bei der Unstaking-Queue wirklich passiert

Die Rückgabe von stETH über die Lido-Queue ist ein Tausch nach § 23 EStG zum Marktwert der erhaltenen ETH — kein Einkommen. So wird sie richtig erfasst, mit EUR-Beispiel.

Tokenisierte Aktien (xStocks) versteuern: § 23 oder § 20 EStG?

Tokenisierte Aktien wie xStocks behandeln wir standardmäßig nach § 23 EStG (FIFO, einjährige Haltefrist). § 20 EStG ist eine bewusste Wahl — mit eigenem Verlusttopf.

Restaking (EigenLayer, Symbiotic) in der deutschen Steuer

Liquid Restaking (ether.fi, Mellow, Kelp DAO, Karak) korrekt versteuern: Tausch bei Ein- und Ausstieg, Queue-Claim-Zyklen, ETHFI/KEP-Belohnungen — mit EUR-Beispiel.

Cross-Chain Bridges richtig versteuern: Haltefrist, Verbringung, Tausch

Cross-Chain-Bridges richtig versteuern: Verbringungs- vs. Tausch-Auslegung, Haltefrist, Multi-Fill, Refunds und Bridge-Fees — mit EUR-Rechenbeispielen.

DeFi-Steuern in Deutschland 2026: Der vollständige Leitfaden

Yield Farming, Lending, LP-Positionen und Bridges in Deutschland korrekt versteuern: FIFO, Haltefrist, Freigrenzen, BMF — mit Rechenbeispielen.

Phantom-Gewinne in Lending-Protokollen vermeiden (Aave, Compound, Morpho)

Wer aToken oder cToken als getrennten Vermögenswert versteuert, produziert Phantom-Gewinne. So bleibt deine Anschaffung durch Lending-Zyklen erhalten.

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